Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotelleistungen der just Eleven GmbH & Co. KG
St. Peter-Ording, im Mai 2024
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
sämtliche Leistungen, die die La Trobe just Eleven GmbH & Co. KG (im Folgenden „Hotel“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter oder sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt.
Die Leistungen bestehen insbesondere in
- der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z. B. Seminare, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen
- dem Verkauf von Speisen und Getränken
- der Durchführung von Veranstaltungen
Das Hotel ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten, die mit dem Hotel abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
II. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail) durch Leistungserbringung anzunehmen.
Bei Buchung im Internet stellt die Möglichkeit der Reservierung noch kein verbindliches Angebot des Hotels dar. Der Kunde unterbreitet ein verbindliches Angebot, wenn er den Button „kostenpflichtig buchen“ anklickt. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Buchungsbestätigung des Hotels erhält.
2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel dies ausdrücklich gestattet. Das Hotel kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
III. ZIMMERNUTZUNG, ZIMMERÜBERGABE, ABREISE
1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Hunde können nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels gegen gesonderte Berechnung mitgebracht werden.
2. Der Vertragspartner haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden.
3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird das Hotel den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahen gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das Hotel vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 17:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 13:00 Uhr 50 % der Übernachtungsrate, ab 15:00 Uhr 80 % und ab 17:00 Uhr 100 % der Übernachtungsrate (Tagespreis) in Rechnung stellen.
6. Rauchen: Wir sind ein Nichtraucher-Hotel! Reinigungsgebühr bei Nichtbeachtung: Sollten wir feststellen, dass Sie dennoch in Ihrem Zimmer geraucht haben, müssen wir Ihnen dieses in Rechnung stellen (mindestens eine Übernachtung mit der zu der Zeit gültigen Tagesrate), bis wir es wieder geruchslos in den Verkauf geben können.
IV. VERANSTALTUNGEN / MEETINGS
1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Hotel zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
2. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt.
3. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben.
4. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten.
5. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
6. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotels nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
7. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Vertragspartners.
8. Beschafft das Hotel für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Hotel im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des Hotels wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
9. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet. Im Falle der Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag für den entstandenen Ausfall zu fordern, der dem Hotel für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre.
10. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken.
11. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
V. BEREITSTELLUNG DER LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG UND ABTRETUNG
1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste des Hotels. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen u.Ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 180 Tage, so hat das Hotel das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden. Die bei Buchung angegebene Kreditkarte kann direkt nach der Buchung belastet werden.
2. Rechnungen sind grundsätzlich sofort in bar, mit EC- oder Kreditkarte zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten (AMEX und Diners) zurückzuweisen.
3. Der Zahlungsanspruch des Hotels ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als dem Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
4. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100 % der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
5. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von € 10,− fällig. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Hotels nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels abgetreten werden.
7. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Hotelleistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung, garantierte Buchung oder Gutscheine) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber dieser Belastung zu widerrufen.
VI. LEISTUNGSSTORNIERUNG / LEISTUNGSREDUZIERUNG
Reservierungen des Vertragspartners sind nach der Annahme des Hotels für beide Vertragspartner verbindlich.
1. Umbuchungen sind nicht möglich. Bei Stornierung, außerhalb der Stornierungsfrist, durch den Kunden ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel hat dabei jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen auf den vereinbarten Preis anzurechnen. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, Euro 50,- inkl. der gesetzlichen MwSt. als Aufwandspauschale zu zahlen.
2. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass dem Hotel ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.
3. Die Regelungen gelten auch entsprechend, wenn der Vertragspartner das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. Das Gleiche gilt auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer.
VII. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG DES HOTELS
1. Das Hotel ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§314) berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt.
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände unmöglich ist.
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht.
d) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
2. Das Hotel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/ der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes, schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch das Hotel begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotels auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
VIII. HAFTUNG DES HOTELS, EINGEBRACHTE GEGENSTÄNDE, VERJÄHRUNG
1. Das Hotel haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Ausnahmsweise haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden, a) die auf der Verletzung essenzieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
a) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
4. Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzte Unternehmen und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn das Hotel eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.
6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§701 ff BGB.
7. Fahrzeuge, die auf dem Hotelgelände abgestellt werden, auch entgeltlich, begründen keinen Verwahrungsvertrag. Bei Beschädigung oder Verlust auf dem Hotelgelände abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.
8. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners / Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung.
9. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen das Hotel aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf 3 Monaten, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
IX. ERFÜLLUNGS- UND ZAHLUNGSORT, GERICHTSSTAND, NEBENABREDEN, TEILUNWIRKSAMKEIT
1.Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Hotels.
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Vertragspartner und dem Hotel der Sitz des Hotels.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
5. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
X. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Betreibergesellschaft:
La Trobe just eleven GmbH & Co.KG
Großneumarkt 50, 20459 Hamburg
Sitz der Gesellschaft: Hamburg HRA 118408
Persönlich haftende Gesellschafterin:
La Trobe Management GmbH
Großneumarkt 50, 20459 Hamburg
Geschäftsführer: Patrick de La Trobe
Sitz der Gesellschaft: Hamburg HRA 105013